Barrierefreiheit
01. Was ist das?
Barrierefreiheit im Internet ist seit dem 28. Juni 2025 gesetzlich verpflichtend. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sind viele privatwirtschaftliche Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Webseiten, Online-Shops und digitalen Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
Die gesetzliche Verpflichtung gilt insbesondere für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten – beispielsweise Online-Shops, Banken, Reiseanbieter oder Ticketdienste. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Teilhabe zu fördern und bestehende Barrieren abzubauen. Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro sind zwar ausgenommen, jedoch profitieren auch sie von barrierefreien Webangeboten – sei es durch eine größere Reichweite, verbesserte Nutzerfreundlichkeit oder ein inklusives Unternehmensimage.
Um mögliche rechtliche Konsequenzen, unnötige Kosten und zeitaufwändige Nachbesserungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob IHRE Webseite die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit dem untenstehenden Tool können SIE eine erste, unkomplizierte Überprüfung IHRER Webseite auf Barrierefreiheit durchführen – schnell, kostenfrei und ohne großen Aufwand.
Selbstverständlich steht das Tool auch allen offen, die ihre Webseite freiwillig barrierefrei und benutzerfreundlich gestalten möchten – ganz im Sinne digitaler Inklusion.